Leistungsspange
Die Leistungsspange ist das höchste Leistungsabzeichen für ein Mitglied der Deutschen Jugendfeuerwehr. Sie wird verliehen, wenn ein Jugendfeuerwehrmitglied in einer Gruppe in fünf Bereichen zeigt, dass er/sie körperlich und geistig den Anforderungen gewachsen ist. Voraussetzung für die Abnahme der Leistungsspange ist die mindestens einjährige Zugehörigkeit zu einer Jugendfeuerwehrgruppe und ein bestimmtes Mindestalter. Weitere Informationen zur Leistungsspange sind auf den Seiten der Deutschen Jugendfeuerwehr verfügbar.
Anmeldeverfahren
Die Voranmeldungen von den teilnehmenden Gruppen für die Leistungsspange beginnt am 15.01. müssen bis zum 31.03. des jeweiligen Jahres erfolgen. Dieses erfolgt über den Kreis- bzw. Stadtjugendfeuerwehrwart (kreisfreien Stadt) über ein Online-Tool.
Geändertes Anmeldeverfahren bei der Leistungsspangenabnahme der DJF
In den letzten Jahren verringerte sich die Anzahl der Bewerber für die Ausrichtung einer Abnahme der Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr deutlich.
Neben der Problematik geeignete Örtlichkeiten zu finden, sind sicher auch die finanziellen Risiken und die Unsicherheit über die tatsächliche Anzahl der teilnehmenden Gruppen Gründe, warum die Bereitschaft zur Ausrichtung einer Abnahme der Leistungsspange abnimmt.
Die JF NRW möchte daher das finanzielle Risiko für den Ausrichter minimieren. Der Ausrichter soll frühzeitig eine bessere Sicherheit erhalten, wie viele Gruppen an der durch ihn vorbereiteten Abnahme der Leistungsspange teilnehmen. In den letzten Jahren sind regelmäßig etwa 30-50 Prozent der vorgemeldeten Gruppen wieder abgesprungen. Der Ausrichter hatte erst etwa 4 Wochen vor dem Abnahmetermin eine gewisse Sicherheit wie viele Gruppen an dem Abnahmetermin teilnehmen werden. Dieses war in der Regel sehr spät und stellte den Ausrichter in seiner Vorbereitung vor unnötige, zusätzliche Herausforderungen.
Beschluss des LJFA vom 14.11.2015
Mit der Vormeldung einer Gruppe zu einer Abnahme der Leistungsspange der DJF wird eine Anmeldegebühr von 20 € fällig. Für Gruppen, die nach Ablauf der vorgegebenen Fristen noch in Ausnahmefällen nachgemeldet werden – mit Zustimmung des FBL Wettbewerbe der JF NRW – erhöht sich die Anmeldegebühr auf 30 € wegen des erhöhten Organisationsaufwandes beim Ausrichter.
Erfolgt eine Absage bis 6 Wochen vor der Abnahme, kann die Anmeldegebühr zurückerstattet werden. Bei einer Nichtteilnahme an der Abnahme der Leistungsspange einer angemeldeten Gruppe besteht kein Anspruch auf Erstattung der Anmeldegebühr.
Diese Anmeldegebühr ist zusammen mit der Voranmeldung der Gruppen zu zahlen. Die Anmeldegebühr wird von der JF NRW vollständig an den Ausrichter einer Abnahme weiter-gegeben. Hierdurch soll dem Ausrichter die Verpflegung von Schiedsrichtern und Helfern ermöglicht werden, ohne dass hierfür Kosten auf die Gemeinschaftsverpflegung der anderen Teilnehmer umgelegt werden müssen. Die JF NRW erwartet, dass die Ausrichter einer Abnahme einer Leistungsspange die Gemeinschaftsverpflegung so zu moderaten – kostendeckenden – Preisen anbieten können. Eine Verpflichtung der teilnehmenden Gruppen zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung soll nicht gegeben sein.
Fristen:
Bis 31.03.
Vormeldung der Gruppen durch die Meldeberechtigten der Kreise und kreisfreien Städte auf der Internetseite der JF NRW
In das Feld "Gruppe" bitte nur den Namen (Stadt, Gemeinde) der Gruppe eintragen. Zusätze wie "JF" oder "Jugendfeuerwehr" bitte weglassen.
Wenn mehrere Gruppen unter der selben Bezeichnung starten, diese bitte mit römischen Ziffern (I, II, III,...) durchnummerieren.
Im weiteren Verlauf:
Zahlung der Anmeldegebühr für die vorgemeldeten Gruppen Abgleich der eingegangenen Anmeldegebühren mit den vorgemeldeten Gruppen. Nach erfolgtem Zahlungseingang, jedoch nicht vor dem 5. Mai werden die Rückmeldecodes versendet.
Ab 05.05.
Rückmeldung (vollständige Anmeldung) der Gruppen auf der Internetseite der JF NRW per Rückmeldecode möglich.
Termine 2023
- 10.06.2023 Euskirchen - Kreis Euskirchen - RB Köln
- 10.06.2023 Hilchenbach - Kreis Siegen-Wittgenstein - RB Arnsberg
- 18.06.2023 Bocholt - Kreis Borken - RB Münster
- 18.06.2023 Delbrück - Kreis Paderbron - RB Detmold
- 19.08.2023 Hennef (Sieg) - Rhein-Sieg-Kreis - RB Köln
- 26.08.2023 Augustdorf - Kreis Lippe - RB Detmold
- 09.09.2023 Warendorf - Kreis Warendorf - RB Münster
- 10.09.2023 Essen - Stadt Essen - RB Düsseldorf
- 23.09.2023 Werdohl - Märkischer Kreis - RB Arnsberg