Aus- und Weiterbildung

Der Veranstaltungsplan steht im Downloasbereich zur Verfügung.


Bedarfsmeldungen
sind auf dem Dienstweg an den zuständigen Meldeberechtigten (KJFW oder StJFW einer kreisfreien Stadt) zu richten. Diese müssen den gesamten Bedarf bis zum 31. Januar 2022 (Fristverlängerung) im Onlineportal der JF NRW melden.

Direktanmeldungen erfolgen im angegebenen Anmeldezeitraum ausschließlich über den zuständigen Meldeberechtigten (KJFW oder StJFW einer kreisfreien Stadt) über das Veranstaltungsportal des VdF NRW unter https://www.feuerwehrverband.nrw/veranstaltungen/jugendfeuerwehr. Zugangsdaten werden nicht benötigt. Anmelder und Teilnehmer erhalten unmittelbar nach der Anmeldung eine Anmeldebestätigung und vor Veranstaltungsbeginn eine Termin-Erinnerung per E-Mail. Daher ist es zwingend erforderlich, dass bei der Anmeldung das Anmeldeformular vollständig und mit den persönlichen Daten der tatsächlichen Teilnehmer ausgefüllt wird. Sollte ein Teilnehmer nach der Anmeldung keine Anmeldebestätigung erhalten, ist der zuständige Bildungsreferent zu kontaktieren; andernfalls kann eine Platzzuweisung nicht gewährleistet werden. In dem Veranstaltungsportal des VdF NRW wird auf Seminare der JF NRW mit „S-JF“ und auf Lehrgänge mit „L-JF“ hingewiesen. Unter dem Reiter „Veranstaltungen“ kann über die Auswahl „Jugendfeuerwehr“ die Auflistung der Veranstaltungen auf solche der JF NRW begrenzt werden.

Online-Angebote werden mit „Zoom“ durchgeführt.

Für die Teilnahme über Zoom wird, je Teilnehmer, ein PC/Laptop/Tablet mit stabilem Internetzugang, Tonausgabe, Mikrophon und Webcam (ob diese ggf. nicht benötigt wird, teilt der jeweilige Referent zu Beginn der Veranstaltung mit) benötigt. Sollte ein Teilnehmer nicht aus Deutschland teilnehmen, ist unmittelbar mit der Anmeldung der zuständige Bildungsreferent zu kontaktieren. Das Programm Zoom kann auf dem PC/Laptop/Tablet installiert werden oder ohne vorherige Installation über einen gängigen Browser (mit aktuellen Updates) genutzt werden. Bei der Einwahl über einen Browser kann eine Nutzung von Zoom im vollen Umfang nicht gewährleistet werden. Die Teilnahme über ein Handy ist technisch möglich, aber nicht empfehlenswert, da die verhältnismäßig kleine Bildschirmgröße das Lesen von Texten/Grafiken etc. erschwert und eine aktive Mitarbeit nur eingeschränkt möglich macht.Spätestens einen Tag vor der Online-Veranstaltung werden Zugangsdaten per Mail an alle Teilnehmer gesendet. Hierfür ist bei der Anmeldung die Angabe einer persönlichen E-Mailadresse zwingend erforderlich. Um einen Abgleich mit der Anmeldeliste möglich zu machen, muss sich jeder Teilnehmer mit seinem Vor- und Nachnamen einwählen. Eine Teilnahme ist nur möglich, wenn der Teilnehmer Zoom nutzen kann und den Datenschutzbestimmungen des Verbands der Feuerwehren in NRW e. V. (VdF NRW) zustimmt.

Bei manchen Veranstaltungen wird die Lernplattform „moodle“ eingesetzt. Für die Nutzung der Lernplattform moodle wird ein PC/Laptop/Tablet mit stabilem Internetzugang und Tonausgabe benötigt. Das Programm kann ohne vorherige Installation über den Browser genutzt werden. Spätestens einen Tag vor der Veranstaltung werden Zugangsdaten per Mail an alle Teilnehmer gesendet. Hierfür ist bei der Anmeldung die Angabe einer persönlichen E-Mailadresse zwingend erforderlich. Eine Teilnahme ist nur möglich, wenn der Teilnehmer moodle nutzen kann und den Datenschutzbestimmungen des Verbands der Feuerwehren in NRW e. V. (VdF NRW) zustimmt.

Die Teilnehmeranzahl bei den Veranstaltungen ist begrenzt. Sofern über die maximale Anzahl Teilnehmer angemeldet werden oder nicht angemeldete Personen erscheinen, so kann aus kapazitären Gründen eine Teilnahme voraussichtlich nicht ermöglichen werden. Bei der Zuweisung der Plätze werden aus Fairnessgründen diejenigen Jugendfeuerwehren vorranging behandelt, die ihre Jahresstatistik fristgerecht eingereicht haben.

Für die Veranstaltungsdurchführung relevante personenbezogene Angaben, wie beispielsweise Unverträglichkeiten, Allergien, Einschränkungen, Nachweise über die Teilnahmevoraussetzungen o. ä. sind unmittelbar mit der Anmeldung beim FBL Bildung in Textform einzureichen. Zusätzlich ist bei Veranstaltungsbeginn die verantwortliche Person (Referent, Ausbilder etc.) durch den jeweiligen Teilnehmer unaufgefordert entsprechend zu informieren. Werden die Angaben später, unvollständig oder nicht wie hier beschrieben gemacht, kann eine angemessene Berücksichtigung nicht gewährleistet werden.

Abmeldungen sind beim FBL Bildung einzureichen und erfolgen ausschließlich über den zuständigen KJFW oder StJFW der kreisfreien Stadt.

Jede Veranstaltung findet wie hier beschrieben statt, es sei denn, die Landesgeschäftsstelle sagt die Veranstaltung ab.

Die Kosten sind den Einzelbeschreibungen der Veranstaltungen auf den nachfolgenden Seiten zu entnehmen. Der VdF NRW behält sich vor der anmelden Stelle entstandene Kosten in Rechnung zu stellen, wenn nach einer Abmeldung ein Platz nicht neu vergeben werden kann, der gemeldete Teilnehmer nicht zur Veranstaltung erscheint, eine Abmeldebestätigung nicht durch die anmeldende Stelle vorgelegt werden kann und/oder der Teilnehmer eine Veranstaltung vorzeitig abbricht, oder diese nicht fristgerecht abschließt. Reisekosten werden durch den Verband nicht erstattet und müssen von den entsendenden Stellen übernommen werden.

Im Anschluss an Seminare und Lehrgänge werden Teilnahmebescheinigungen ausgegeben. Damit die Mitgliedsakte nach § 7 VOFF NRW ordnungsgemäß geführt werden kann, sind Teilnahmebescheinigungen, entsprechend der Regelungen der jeweiligen Feuerwehr, an die zuständige Stelle der Feuerwehr weiterzuleiten. Ferner stehen auch die Teilnehmer in der Verantwortung Teilnahmebescheinigungen so aufzubewahren, dass sie ihre Teilnahme an Seminaren und Lehrgängen nachweisen können. Teilnahmebescheinigungen können nur an Personen ausgegeben werden, die angemeldet waren und teilgenommen haben.

Bei den hier aufgeführten Veranstaltungen werden Bild- und/oder Tonaufnahmen durch den Verband der Feuerwehren in NRW e. V. (VdF NRW) erstellt und ggf. zu Werbezwecken und für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit verwendet. Die Teilnahme an den hier genannten Veranstaltungen setzt das Einverständnis der jeweiligen Personen bzw. dessen Personensorgeberechtigten zur Erstellung, Verarbeitung, Speicherung und Veröffentlichung von Bild- und Tonaufnahmen voraus. Wenn Teilnehmer oder ggf. Personensorgeberechtigte damit nicht einverstanden sind, haben sie dies spätestens zu Beginn der Veranstaltung in Textform mitzuteilen. Andernfalls bestehen diesbezüglich zu einem späteren Zeitpunkt keine Schadensersatzansprüche oder Unterlassungsansprüche oder andere Ansprüche wegen der Verwendung der Bild- und Tonaufnahmen durch den VdF NRW. Es gilt die Datenschutzerklärung des VdF NRW.

Die Inhalte aller angebotenen Veranstaltungen, insbesondere die Präsentation und sämtliche Bild-, Ton- und Wortrechte, sind urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung, Druck und Veröffentlichung – auch auszugsweise – sind nur mit schriftlicher Genehmigung des VdF NRW e. V. gestattet. Mitschnitte, Aufnahmen und Screenshots der Veranstaltungen und aller damit in Zusammenhang stehenden Inhalte sind untersagt. Verstöße werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.

Aus organisatorischen Gründen behält sich die JF NRW kurzfristige Änderungen an ihrem Veranstaltungsplan vor.